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1. Vergessen Sie bitte nicht, folgende erforderliche Dokumente mitzuführen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass - für Personen ab 16 Jahre,
  • Kinder und Jugendliche benötigen eine Eintragung in den Papieren von den Eltern bzw. einen eigenen Kinderausweis
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein
  • Grüne Versicherungskarte

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wird empfohlen.

Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug auf Betriebs- und Verkehrssicherheit.

„Ausgewählte Vorschriften der polnischen Straßenverkehrsordnung und Bußgeldbestimmungen“

  • In Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge brauchen im polnischen Straßenverkehr, den nach polnischem Recht notwendigen Feuerlöscher nicht mitführen.
  • Fahrzeugführer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeuges sind, haben eine Nutzungsbescheinigung / Halterbescheinigung (Vollmacht) mitzuführen. Sie unterliegt keiner Form und muss nicht beglaubigt sein. Sie muss jedoch die Daten des Fahrzeuges, des Fahrers und des Fahrzeughalters mit Unterschrift enthalten.
  • Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen sind auch tagsüber, ganzjährig einzuschalten.
  • Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel (Drogen, Medikamente) ist verboten (0,0 Promille - Grenze). Verstöße können mit Geld- und / oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

· bis 0,19 Promille - Ordnungswidrigkeit = 50 - 1.000 Zloty

· 0,2 - 0,49 Promille - Straftat = 1.500 - 2.000 Zloty

· Ab 0,5 Promille - Straftat = bis zu 750.000 Zloty

Übersicht zu den geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.

Dokument (4.57 MB)

Verstöße gegen zulässige Höchstgeschwindigkeiten.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Geldstrafe

bis 10 km/h

20 bis 50 Zloty

von 11 bis 20 km/h

50 bis 100 Zloty

von 21 bis 30 km/h

100 bis 200 Zloty

von 31 bis 40 km/h

200 bis 300 Zloty

von 41 bis 50 km/h

300 bis 400 Zloty

ab 51 km/h

400 bis 500 Zloty

  • Es bestehen identische Regelungen wie in Deutschland zur Mitnahme von Kindern im PKW mit Kinderrückhaltesystemen. Außer, dass Kinder unter 12 Jahre, die größer als 150 cm sind, nicht auf dem Vordersitz befördert werden dürfen. (Verstoß = 150 Zloty)
  • Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. (Verstoß = 100 Zloty)
  • An Fußgängerüberwegen besteht für Fahrzeugführer keine generelle Anhaltepflicht. Er hat nur anzuhalten, wenn ein Fußgänger sich auf dem Überweg befindet.
  • Am Fußgängerüberweg besteht Überholverbot. (Verstoß = 300 Zloty)
  • Verbot der Handynutzung während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung (Verstoß = 200 Zloty)
  • Bei einer Panne stellen Sie den Wagen am rechten Fahrbahnrand ab und stellen Sie das Warndreieck auf.
  • Verstöße gegen Halte- und Parkverbote werden mit 100 Zloty geahndet.
  • Andere Verkehrsordnungswidrigkeiten können mit 20 - 500 Zloty verfolgt werden. Sollten mehrere Verstöße gleichzeitig begangen werden, kann sich der Regelsatz auf bis zu 1.000 Zloty erhöhen.
Bei Polizeikontrollen:
  • Anweisungen der Polizeibeamten sind Folge zu leisten.
  • Motor abschalten, im Wagen verbleiben und beide Hände am Lenkrad lassen.
  • Stellen Sie sich auf die Überprüfung der erforderlichen Dokumente ein.
  • Auch mitgeführtes Gepäck kann kontrolliert werden.
  • Zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit ist Atemalkoholprüfung möglich und bei positiven Befund oder Verweigerung des Testes erfolgt die Blutalkoholbestimmung.
Weitere Hinweise:
  • Erhobene Geldstrafen sind durch deutsche Bürger ohne ständigen Wohnsitz in Polen in bar und der Währung Zloty zu zahlen.
  • Verfahrensweise im Falle, dass der Betroffene keine entsprechenden Zahlungsmittel mitführt: Der Personalausweis bzw. der Reisepass wird einbehalten, der Betroffene muss zur nächsten Bank / Wechselstube um Zloty abzuheben oder einzuwechseln.
  • Verfahrensweise im Widerspruchsverfahren: Der polnische Polizist ist bei einem Widerspruch des Betroffenen verpflichtet, das Verfahren unverzüglich an das Gericht abzugeben. In der Regel wird der Sachverhalt dann am darauf folgenden Tag ab 09.00 Uhr verhandelt. Die Personaldokumente des Betroffenen werden bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten.
  • Jede Polizeidienstelle der Wojewodschaft Westpommern steht als Ansprechpartner / Auskunftsstelle für deutsche Bürger zur Verfügung.

   


Wenn Sie Hilfe brauchen:

Botschaft der BRD in Warschau
ul. Dabrowskiego 30
Tel.-Nr.: 022 5841700

Generalkonsulat der BRD
Tel.-Nr.: 058 3416428 oder 3416638
Gdańsk ul. Fahrenheyta 3

Honorarkonsulat der BRD in Szczecin (Stettin)
Tel./Fax-Nr.: 091 485065760
Ab Montag - Freitag von 9.00 - 17.00 Uhr
Szczecin ul. Jana Karola Chodkiewicza 2a
 

   
 


Wichtige Telefonnummern

  • Polizeiruf in Polen 997
  • Notrufnummer des polnischen Rettungsdienstes und der Feuerwehr: 112
  • Pommerische Abteilung des Grenzschutzes
    Tel.-Nr.: 0091 4665900
  • Marineabteilung des Grenzschutzes
    Tel.-Nr.: 058 3433900
     

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