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"Illegale Betäubungsmittel"

 

   

Drogen, besonders illegale, spielen im Leben der meisten Kinder und Jugendlichen lediglich eine episodenhafte Rolle und werden eventuell einmal probiert, ohne dass sich daraus weitere Konsequenzen ergeben. Für andere Jugendliche hat der Konsum dieser Drogen eine zunehmend größere Bedeutung erlangt. Schließlich kann bei ihnen die Einnahme von illegalen Betäubungsmitteln gewohnheitsmäßig erfolgen.

Inzwischen sind illegale Betäubungsmittel nahezu überall und zu jeder Zeit verfügbar. Eltern, Erzieher und Lehrer, die sich mit den Auswirkungen des Konsums legaler und illegaler Drogen auseinandersetzen, machen sich zunehmend Gedanken darüber, wie sie ihr Kind davor schützen können.

Meistens wird in diesem Zusammenhang vor Personen gewarnt, die illegale Drogen zum Kauf anbieten. Bedenken Sie aber auch, dass Kinder und Jugendliche
illegale Drogen häufig in ihrem Bekanntenkreis beziehen.

Gefahrensignale

  • Passivität und Unselbstständigkeit
  • Mangelndes Selbstvertrauen
  • Fehlende Bereitschaft, Konflikte "durchzustehen"
  • Geringe Fähigkeit, Probleme zu bewältigen
  • Überzogene Leistungsanforderungen an sich selbst
  • Schwierigkeiten, Kontakt zu finden

VORBEUGUNG - Ein Rat für die Eltern

1.Kinder brauchen seelische Sicherheit

2.Kinder brauchen Anerkennung und Bestätigung

3.Kinder brauchen Freiraum und Beständigkeit

4.Kinder brauchen Bewegung und richtige Ernährung

5.Kinder brauchen realistische Vorbilder

6.Kinder brauchen Freunde und eine verständnisvolle Umwelt


Einige Artikel aus dem polnischen Betäubungsmittelgesetz

Art.48.1 "Wer illegale Betäubungsmittel oder psychotropische Substanzen besitzt wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft".

Art.45.1 "Wer illegal an andere Personen Betäubungsmittel oder psychotropische Substanzen abgibt bzw. verabreicht (.) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft".

Wer Betäubungsmittel oder psychotropische Substanzen an Minderjährige abgibt, wird mit Freiheitsstrafe, nicht unter 3 Jahren bestraft.

Personen ab einem Lebensalter von 13 Jahren haben sich vor einem Jugendgericht zu verantworten.

 

   


Wenn Sie Hilfe brauchen:

Botschaft der BRD in Warschau
ul. Dabrowskiego 30
Tel.-Nr.: 022 5841700

Generalkonsulat der BRD
Tel.-Nr.: 058 3416428 oder 3416638
Gdañsk ul. Fahrenheyta 3

Honorarkonsulat der BRD in Szczecin (Stettin)
Tel./Fax-Nr.: 091 485065760
Ab Montag - Freitag von 9.00 - 17.00 Uhr
Szczecin ul. Jana Karola Chodkiewicza 2a

   


Wichtige Telefonnummern

  • Polizeiruf in Polen 997 und 112
  • Pommerische Abteilung des Grenzschutzes
    Tel.-Nr.: 0091 4665900
  • Marineabteilung des Grenzschutzes
    Tel.-Nr.: 058 3433900

   

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Illegale Betäubungsmittel
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