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Polnischer Grenzschutz
Der polnische Grenzschutz wurde mit dem „Gesetz zum Schutz der Staatsgrenze“ vom 12.10.1990 als uniformierte und bewaffnete Polizeiformation neu gegründet. Er ist für Kontrollen des Grenzverkehrs zu Lande, zu Wasser und in der Luft zuständig. Polen kontrolliert, bedingt durch seine Randlage, die östliche Außengrenze der Europäischen Union.
Zu den Schwerpunktaufgaben des polnischen Grenzschutzes gehören u.a.:
- Maßnahmen zur Zurückdrängung der illegalen Migration,
- die Bekämpfung des Menschenhandels und des illegalen Grenzübertritts,
- die Bekämpfung der unerlaubten Ein- bzw. Ausfuhr von Waren und
- allgemeine Vorbeugungsmaßnahmen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität.
Polen ist bemüht, mit diesen Maßnahmen die Anforderungen für die Richtlinien zur Teilnahme am Schengener Durchführungsübereinkommen zu erfüllen.
Die Pommersche Abteilung des Grenzschutzes wurde am 16. Mai 1991 gegründet und schützt einen 154 km langen Teil der polnisch-deutschen Grenze. Die territoriale Zuständigkeit umfasst die Westpommersche Wojewodschaft mit Ausnahme des Seebereiches. Dieser liegt in der territorialen Zuständigkeit der Morsker Abteilung des Grenzschutzes.
Insgesamt sind die Beamten der Pommerschen Abteilung in sieben Grenzschutz-kontrollstellen gegliedert. Sie versehen nicht nur an der so genannten “grünen Grenze” sondern auch an den 16 Grenzübergangstellen, darunter Straßen-, Fluss- und Flughafengrenzübergangstellen ihren Dienst. Zu den weiteren Aufgaben zählen sämtliche Tätigkeiten im Rahmen des „kleinen Grenzverkehrs“.
Die Aufnahme Polens in die Europäische Union brachte auch für Reisende von und nach Polen erkennbare Veränderungen bei Personenkontrollen an den EU-Binnengrenzübergängen mit sich. “One-Stop-Control” - die „Ein-Stop-Kontrolle“, die von Beamten des polnischen und deutschen Grenzschutzes gemeinsam durchgeführt wird, sorgt für Erleichterungen bei der Abfertigung des Personen- und Warenverkehrs.
Zukünftig soll mit der Aufhebung der Grenzkontrollen an der polnisch-deutschen Grenze und der Einführung mobiler Einsatzgruppen die vollständige Umsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens und damit die Steigerung des präventiv/operativen Schutzes der Staatsgrenzen Polens erfolgen.
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